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Landesdüngeverordnung NRW schwächt Gesundheits- und Umweltschutz

NABU NRW fordert eine Abkehr von der Massentierhaltung

Die neue Landesdüngeverordnung ist in Kraft getreten. NRW schafft damit Fakten, die nicht primär den Schutz des Grundwassers und der Umwelt als Maßstab des Handelns setzen, sondern vor allem Interessen der intensiven Landwirtschaft berücksichtigten.

Nach jeder Mahd-Gülleausbringung - Foto: Volkhard Wille

Nach jeder Mahd-Gülleausbringung - Foto: Volkhard Wille

31. März 2020 - Ohne notwendige, bundeseinheitliche Regelungen abzuwarten, hat das Land NRW am 23. März eine neue Landesdüngeverordnung im Landeskabinett verabschiedet, die heute in Kraft getreten ist: „NRW schreitet damit voran, für die intensive Landwirtschaft günstige, nicht aber für das Grundwasser und eine gesunde Umwelt in NRW notwendige Regelungen festzuzurren“, kritisiert Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Während bundeseinheitliche Regelungen für die EU-konforme Umsetzung der Nitrateinträge in das Grundwasser notwendig und ein Gebot der Stunde sind, definiere NRW einen eigenen, der Umwelt nicht zuträglichen Weg. Im Vorlauf zu der am vergangenen Freitag verabschiedeten Bundesdüngeverordnung werden somit in NRW erst einmal Fakten geschaffen, die nicht primär die Umwelt als Maßstab des Handelns setzen, sondern vor allem Interessen der intensiven Landwirtschaft berücksichtigten, so Naderer.


Die Kritik des NABU:

  • durch fachlich umstrittene Modellierungen wird der Anteil der betroffenen Gebiete mit bedenklichen Nährstoffüberschüssen künstlich kleingerechnet. Selbst in Landkreisen mit extrem hohen Viehdichten kann somit im Ergebnis deutlich mehr Dünger aufgebracht werden.
  • eine Einbeziehung realer Emissionsdaten und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung findet nicht statt. Ohne diese sind die tatsächlichen Verursacher der hohen Nitrateinträge aber nicht zu ermitteln und mit konkreten Maßnahmen zu belegen.
  • Die Zielkonzentration von 50 mg/l im Sickerwasser ist viel zu hoch angesetzt, da bereits ab einer Nitratkonzentration im Sickerwasser von 37,5 mg/l und steigendem Trend Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Die Folge ist, dass erst Maßnahmen erfolgen, wenn die verträgliche Konzentration überschritten ist.
Der NABU NRW ist überzeugt, dass nur ein großräumiger Ansatz bei den Maßnahmen zum Beispiel durch Reduzierung der hohen Tierbestände in einigen Landkreisen das Problem lösen wird. „Eine flächengebundene Tierhaltung, bei der ein Landwirt die von ihm gehaltenen Tier von den Erträgen seiner eigenen Flächen ernähren kann, muss das langfristige Ziel der Agrarpolitik sein“, so Dr. Heide Naderer. Die Förderung einer ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen würde dem Schutz der Gesundheit aller mehr Gewinn bringen.


0.2 MB - Stellungnahme zur Landesdüngeverordung vom 17. März 2020

Zum Hintergrund:

Mit der am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedeten, neuen Bundesdüngeverordnung reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er hatte am 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch. Der Bundesrepublik Deutschland drohten wegen der über Jahre verzögerten Nachbesserung und Umsetzung Strafen in Höhe von 850.000 Euro pro Tag. Ziel der neuen Bundesdüngeverordnung ist eine bundeseinheitliche Regelung für die Landwirtschaft in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um damit die Anforderungen der EU-Kommission zu erfüllen.

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ansprechpartnerin

Dr. Heide Naderer - Foto: Magdalene Damm
Dr. Heide Naderer
Vorsitzende NABU NRW 0211 159251-41

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