Schotter raus, Blüten rein
Volksinitiative Artenvielfalt NRW fordert ein Verbot von Schottergärten
9. September 2020 - Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern im Rahmen der gemeinsamen Volksinitiative Artenvielfalt NRW ein klares Verbot von Schottergärten in der Landesbauordnung. Die bisherigen Vorschriften der Landesbauordnung laufen in der Praxis komplett ins Leere. Obwohl darin festgeschrieben ist, dass ´nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaute Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind, […]´ entstehen ungebremst überall im Land neue Schottergärten. „Damit einher geht oftmals die Zerstörung ehemals artenreicher Vorgärten“, sagt Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. „Die Landesregierung muss deshalb eine klare Ansage machen und angesichts der anhaltenden Nichtumsetzung geltenden Rechts Schottergärten explizit und unmissverständlich in der Landesbauordnung ausschließen.“ Über das Insekten- und Vogelsterben nur zu klagen, helfe keiner einzigen Wildbiene auf der Suche nach Nektar und keiner Amsel, die nach einem Wurm sucht.
Schätzungen gehen von bundesweit circa 15 Prozent in Schottergärten umgewandelte Vorgartenfläche aus. Zur Gestaltung eines Schottergartens muss die Humusfläche abgetragen werden, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Vlies oder einer wasserdurchlässigen Folie abgedeckt. Im Anschluss wird die Fläche mit Kleinsteinen aufgefüllt. „Derart versiegelte Flächen sind aus ökologischer Sicht völlig wertlos. Sie beschleunigen nicht nur das Insektensterben im Siedlungsraum, sondern wirken sich auch insgesamt negativ auf den Artenreichtum aus“, erklärt Holger Sticht, BUND-Landeschef. Zudem verstärke dieser Trend die sowieso schon negativen Auswirkungen des Klimawandels in den Kommunen. So speichern die Steine Wärme und strahlen sie wieder ab, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Die versiegelte Fläche steht auch nicht mehr zur Versickerung von Niederschlägen zur Verfügung. Bei klimawandelbedingten Starkregenereignissen eine fatale Entwicklung.
Die Städte und Gemeinden fordern die NRW-Naturschutzverbände auf, nicht nur auf Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zu setzen, sondern bereits jetzt sämtliche rechtlichen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, diesen anhaltenden Trend sofort zu stoppen und sich für die Rückumwandlung von bereits existierenden Schottergärten einzusetzen. Beispielhaft geschehe dies bereits in einigen nordrhein-westfälischen Kommunen: So hat Paderborn bereits seine Bebauungspläne geändert, in Xanten, Herford und Dortmund ist in Neubausiedlungen die Verwendung von Schotter, Split und Kies in Vorgärten verboten. „Auch unsere Städte sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wir sollten sie generell grüner und damit lebenswerter machen, anstatt noch die letzten Restflächen zu versiegeln“, erklärt Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Dies sei nicht nur für mehr Artenvielfalt enorm wichtig, sondern auch, um die gravierenden Folgen des menschgemachten Klimawandels abzumildern.
Gleichzeitig appellierten die Naturschützer an die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, die Forderung der ‚Volksinitiative Artenvielfalt NRW‘ nach mehr Artenschutz in den Städten mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
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