Ideologisch geprägt, ökologisch unsinnig und artenschutzrechtlich unzulässig
NABU NRW kritisiert Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes
16. Januar 2019 - Heute tagt der Umweltausschuss in Düsseldorf zur Beratung der erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes. Der NABU NRW kritisiert den nun vorliegenden Gesetzesentwurf weiterhin als ideologisch geprägt, ökologisch unsinnig und artenschutzrechtlich unzulässig. „Die vorliegende Gesetzesnovelle stellt in weiten Teilen leider keine Anpassung an zwingende gesetzliche Notwendigkeiten oder neue ökologische oder wildbiologische Erkenntnisse dar“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Zentraler Kritikpunkt am Gesetzentwurf aus Sicht des NABU ist unter anderem die Wiederaufnahme von Säugetierarten wie Wildkatze und Fischotter in das Jagdrecht. Nach einem Gutachten des Bundesumweltministeriums ist eine Aufnahme solcher Arten, die im Anhang 4 der FFH-Richtlinie gelistet sind und zudem nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind, sowohl verfassungsrechtlich als auch EU-rechtlich nicht zulässig. Ähnlich sieht es bei einigen Vogelarten aus, die wieder in das Jagdgesetz aufgenommen werden sollen, aber nach EU-Vogelschutzrichtlinie nicht für die Jagd in Deutschland freigegeben sind. Dazu zählen beispielsweise alle Greifvögel, Enten-, Tauben- und Möwenarten sowie Graureiher, Gänsesäger und Haselhuhn.
Die jetzige Novellierung des Landesjagdgesetzes als reine Symbolpolitik auf Kosten der Natur lehne der NABU NRW daher ab und fordert weiterhin eine deutliche Kürzung der Liste der jagdbaren Arten. „Eine Aussöhnung von Interessen des Natur- sowie des Tierschutzes und der Jagd werde es mit diesem Gesetzentwurf kaum geben“, so Tumbrinck.
Natur- und Tierschutz sowie weite Teile der Bevölkerung sehen die Jagd zunehmend kritisch. Das Jagdgesetz der rot-grünen Landesregierung setzte bundesweit ethische und ökologische Maßstäbe. Die jetzige Novellierung dreht das Rad aus ideologischen Motiven wieder zurück. Mehr →