Umweltverbände protestieren gegen Vorgehen der Landesregierung
NRW braucht einen zweiten Nationalpark in der Senne
27. Februar 2019 - Die großen Umwelt- und Naturschutzverbände in NRW - der BUND, der NABU und die LNU - wenden sich vehement gegen die Streichung des „Nationalparks Senne“ aus dem Landesentwicklungsplan (LEP). Die von der Landesregierung geplante Herausnahme eines solchen Schutzgebietes in Ostwestfalen-Lippe widerspricht eklatant den Wünschen vieler Bürgerinnen und Bürger im Land. Vielmehr wünschen diese sich seit langem, dass in Nordrhein-Westfalen ein zweiter Nationalpark entsteht – neben dem Nationalpark Eifel.
Die Vorsitzenden der Verbände sind empört darüber, dass die Landesregierung einen über Jahre erarbeiteten Kompromiss mit umfangreichen Beteiligungsverfahren und Diskussionen zum Nationalpark Senne nun in aller „Schnelle! wieder über den Haufen werfen will. „2016 wurde im Landesentwicklungsplan endlich festgehalten, dass die Unterschutzstellung der Senne als Nationalpark möglich ist“, sagt Holger Sticht (BUND). „Doch jetzt soll dieses zurückhaltend formulierte Ziel komplett gestrichen werden. Fast stickum und heimlich. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar.“
Die Landesregierung will die Senne in einem überarbeiteten LEP nur noch als „zusammenhängenden Biotopkomplex“ sehen. Das aber reicht nicht, macht Mark vom Hofe (LNU) deutlich: „Es muss klar definiert bleiben, dass das Gebiet nicht für eine Vermarktung und Bebauung geöffnet wird. Das ist nur durch einen Nationalpark Senne sichergestellt. Die Aussage der britischen Truppen, bis 2023 in der Senne zu bleiben, zeigt dass hier nur eine Übergangslösung etabliert wurde. Das Land soll den Nationalpark als langfristige Zielformulierung in den LEP aufnehmen!“ Deshalb darf die Option im Ziel nicht gestrichen werden. Das Vorgehen der NRW-Regierung widerspricht auch der Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie des Bundes.
„In einer Zeit, in der die biologische Vielfalt rasant abnimmt, in der massenhaft Insekten- oder Pflanzenarten aussterben, ist die geplante Änderung des LEP ein Schlag ins Gesicht der nachfolgenden Generationen“, ergänzt Josef Tumbrinck (NABU). „Vor dem Hintergrund des Volksbegehrens in Bayern sollte die NRW-Landesregierung beim Nationalpark Senne umgehend eine Kehrtwende machen. In Bayern gibt es schon zwei Nationalparke und 18,4% fordern mehr Naturschutz, während NRW unbeeindruckt davon ihre Verantwortung für den Artenschutz ignoriert und die Option für einen zweiten Nationalpark streicht. Das ist gedankenlos und ungeheuer beschämend.“ Der Landschaftsraum Senne gehört zu den 30 Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland mit seiner besonders hohen Dichte und Vielfalt an Arten und ist Teil des Bundesprogramms zur biologischen Vielfalt.
Umfrage: Große Mehrheit der Bürger in NRW für Nationalpark Senne
Dagegen haben die Bürgerinnen und Bürger längst erkannt, wie wichtig Nationalparks sind. Eine repräsentative Umfrage durch Kantar-Emnid ergab 2018, dass 85 Prozent der Bevölkerung in NRW und 75 Prozent in Ostwestfalen-Lippe den Nationalpark Senne wollen. Auch der Regionalrat in Detmold, die Kreise Herford und Lippe sowie viele Städte fordern die Beibehaltung des Nationalparks im LEP: darunter Bielefeld, Herford, Bad Lippspringe, Halle, Spenge, Warburg, Steinhagen, Werther, Rietberg, Löhne, Kirchlengern oder Brakel. Unterstützung erhalten sie u.a. von vielen Umweltverbänden, vom DGB NRW, vom Lippischen und Westfälischen Heimatbund. Und nahezu 17.000 Bürgerinnen und Bürger haben Einwendungen gegen die Herausnahme des Nationalparks aus dem LEP erhoben. Diese wurden als Sammeleinwendungen an Wirtschaftsminister Prof. Dr. Pinkwart persönlich übergeben.
Darüber hinaus ist im LEP zu berücksichtigen, dass das europaweit bedeutsame Gebiet des TÜP Senne einen von Nitrat unbelasteten Grundwasserspeicher darstellt. Es ist dem Umstand zu verdanken, dass in diesem militärisch genutzten Gebiet keine landwirtschaft-liche Nutzung mit Stickstoff- und Pestizideinträgen stattfindet. Das ist von höchster Bedeutung sowohl für die Wasserqualität als auch den Arten- und Biotopschutz. Diese Grundwasserreserven dienen der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser. So können mit der Zielaussage des Nationalparks „zwei Fliegen mit einer Klappe“ getroffen werden – Schutz der Wasser- und Gewässerqualität und Erhaltung der Lebensräume der „Alten Heidelandschaft“ auf den Offenlandflächen und der „Neuen Wildnis“ in den Waldgebieten des TÜP.
Die Erhaltung des wichtigsten Naturerbes in NRW muss für die nachfolgenden Generationen ohne jedwede Zerstörung erhalten werden. Das sind wir unseren Enkeln schuldig!!!
Für Rückfragen:
Joseph Tumbrinck; Tel. 0171 38 67 379; Mail: Josef.Tumbrinck@NABU-NRW.de
Mark vom Hofe; Tel. 0170 15 09 152; Mail: vom_hofe@t-online.de
Holger Sticht; Tel. BUND NRW: (0211) 30 200 5-0; Mail: holger.sticht@bund.net
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