Natur- und Klimaschutz bleiben auf der Strecke
Landesentwicklungsplan ist ein umweltpolitisches Armutszeugnis
19. April 2018 - Mit dem Entfesselungspaket II hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Ende vergangenen Jahres die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW eingeleitet. Heute hat Wirtschaftsminister Pinkwart den Kabinettsbeschluss zum Entwurf des neuen LEP vorgestellt. Der NABU NRW kritisierte den Beschluss als umweltpolitisches Armutszeugnis und übte deutliche Kritik an den Vorschlägen der Landesregierung. „Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Flächenverbrauch massiv angekurbelt, ein zweiter nordrhein-westfälischer Nationalpark in der Senne verhindert und die Windkraft in NRW ausgebremst“, erklärte Josef Tumbrinck Vorsitzender des NABU NRW. Nachhaltige Entwicklung für NRW sehe anders aus.
Die geplante Abkehr vom Ziel, den Flächenverbrauch in NRW auf 5 Hektar pro Tag mittelfristig zu begrenzen ginge zu Lasten von Natur und landwirtschaftlicher Fläche. Zudem werde damit völlig unnötig ein breiter Konsens verlassen, sich zumindest um die Erreichung dieses Zieles weiterhin zu bemühen. Tumbrinck: "Fläche ist nicht vermehrbar und bislang wurde der Flächenverbrauch durch Bereitstellung von Landwirtschaftsfläche befriedigt, die damit unwiederbringbar verloren geht.
Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien solle im Bereich der Windkraft ausgebremst werden, indem aus Sicht des NABU rechtswidrig ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1500 m vorgesehen und der NRW-Wald zur Tabuzone erklärt wird. "Das ist der falsche Weg. Es geht auch in NRW um den naturverträglichen Ausbau der Energiewende und nicht um Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit durch Anordnung von oben", so Tumbrinck weiter.
Heftig kritisierte der NABU NRW zudem die mögliche Verhinderung eines Nationalparks in der Senne, indem die Festlegungen der alten Landesregierung wieder gestrichen werden. Ein weiterer Kritikpunkt des NABU ist die komplette Freigabe von nicht privilegierten Massentierhaltungsanlagen außerhalb von dafür vorgesehenen Vorrangzonen.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU haben im Rahmen der Beteiligung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung für die Planänderung (Scoping) sowohl ihre Anforderungen an die Umweltprüfung eingebracht als auch zu den beabsichtigen Änderungen des LEP Position bezogen.
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Die Landesplanung beschäftigt sich mit der räumlichen Entwicklung des Landes NRW. Wichtigstes Instrument ist der Landesentwicklungsplan. Unter anderem ist hier die Sicherung von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt als Ziel formuliert. Mehr →