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Stadt Essen - grün, nachhaltig, lebenswert – bitte auch für die Feldlerche

NABU erwartet, von der „Grünen Hauptstadt 2017“ auch zukünftig verantwortungsvolles Handeln für den Artenschutz

Die Feldlerchen auf dem Flughafengelände Essen/Mülheim sollen für ein Ed Sheeran-Konzert im Sommer weichen. Obwohl dies mit den Anforderungen des Artenschutzes unvereinbar ist, hält die Stadt Essen an den Planungen fest. Der NABU prüft Klagemöglichkeiten.

Feldlerche - Foto: Frank Derer

Feldlerche - Foto: Frank Derer

14. Februar 2018 - Die Feldlerchen auf dem Flughafengelände Essen/Mülheim sollen bekanntermaßen für ein Ed Sheeran-Konzert im Sommer weichen. Obwohl dies offensichtlich mit den Anforderungen des Artenschutzes unvereinbar ist, fehlt noch immer eine klare ablehnende Position der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde. Damit wächst die Befürchtung, dass die Stadt Essen willens ist, gegen geltendes Bundesnaturschutzrecht zu verstoßen, um das Konzert zu genehmigen. Dazu passt, dass offenbar bereits Möglichkeiten zur Vergrämung der Feldlerchen und anderer bedrohter Vogelarten vom Flughafengelände geprüft wurden. Diese sollen heute dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgestellt werden.

Der NABU NRW gehe davon aus, dass die Stadt Essen ihrer Verantwortung für den Natur- und Artenschutz auch nach Beendigung des Grüne-Hauptstadtjahres gerecht werde. „Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann da sicherlich nicht im Interesse der Stadt liegen“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Erst kürzlich hatte Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen noch vollmundig angekündigt ´die Stadt Essen wolle sich nicht auf dem Grüne-Hauptstadttitel ausruhen. Vielmehr wollen wir unsere Stadt auch über 2017 hinaus grün, nachhaltig und damit lebenswert gestalten´. Tumbrinck: „Herr Kufen, der NABU NRW nimmt Sie beim Wort. Es muss sich für ein solches Konzert ein naturverträglicher Platz finden lassen!“

Das Vergrämen einer gefährdeten Vogelart aus ökonomischen Gründen habe jedoch nichts mit grün und nachhaltig zu tun, es verstieße schlicht gegen Naturschutzgesetze. Dazu zähle auch das bloße ´Wachsen lassen´ der Grasnarbe. Denn damit würden durch absichtliches Nichtstun gezielt und vorsätzlich Brutplätze einer bedrohten Vogelart zerstört. Der NABU erwarte daher die Aufgabe der jetzigen Konzertpläne auf dem Gelände des Flughafen Essen/Mülheim, zumal es sowohl räumliche als auch zeitliche Alternativen gäbe.

„Die Stadt Essen muss sich für den Erhalt des Feldlerchenbestandes auf dem Flughafen stark machen“, so Elke Brandt vom NABU Ruhr. Die Feldvogelart befindet sich seit einigen Jahren im freien Fall, da die Zerstörung und der Verlust geeigneter Brutlebensräume ungebremst fortschreite. In der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens von 2016 wird die Feldlerche als gefährdet gelistet. Es sollte einer ´Grünen Hauptstadt, die diesen Titel zu recht tragen möchte, doch möglich sein, Lebensräume bedrohter Arten entsprechend zu erhalten und nicht noch zur Zerstörung beizutragen.

Sollte die Untere Naturschutzbehörde dem Ansinnen der Stadt Essen tatsächlich stattgeben, schließt der NABU NRW eine Beschwerde gegen die Konzertpläne bei der EU-Kommission nicht aus.

Für Rückfragen:
Elke Brandt, stellv. Vorsitzende NABU Essen/Mülheim, Tel.: 0208 – 3 46 69
Ulrike Eitner, Vogelexpertin NABU Essen/Mülheim, Tel.: 0201 – 47 86 63 45




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