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Zweites Wolfsgebiet in der Senne ausgewiesen

NABU mahnt Rückkehr zur sachlichen Diskussion am Niederrhein an

Der NABU NRW begrüßt, die Ausweisung des zweiten Wolfsgebietes in der Senne. Hier bestehe damit die Chance, frühzeitig präventive Maßnahmen zu fördern. Das sei am Niederrhein leider zu spät erfolgt. Dennoch müsse man auch dort wieder zur sachlichen Diskussion zurückfinden.

Wolf - Foto: Katharina Stenglein

Wolf - Foto: Katharina Stenglein

20. Dezember 2018 - Zur aktuellen Situation in den nordrhein-westfälischen Wolfsgebieten erklärt der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck:

Der NABU NRW begrüßt, dass Ministerin Heinen-Esser heute das zweite nordrhein-westfälische Wolfsgebiet in der Senne ausgewiesen hat. In Ostwestfalen-Lippe besteht damit die Chance, frühzeitig Präventionsmaßnahmen zu fördern und so zu verhindern, dass der dortige Wolf überhaupt lernt in Tierhaltungen einzudringen und Nutztiere zu töten.

Nach Ansicht des NABU NRW ist das leider am Niederrhein viel zu spät erfolgt. Übergriffe dort hätten viel früher vermieden werden können und eine Eskalation zwischen Tierhaltern und Wolfschützern wäre ausgeblieben.

Der NABU bedauert es sehr, dass es hier zu verbalen Übergriffen auch aus den eigenen Reihen gekommen ist, die nicht notwendig gewesen wären und ruft alle Beteiligten auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren und verbal abzurüsten. Es sei fatal, dass es gerade bei einem sehr engagierten Berufsschäfer zu Übergriffen auf seine Schafe gekommen ist, obwohl er einen ausreichenden Herdenschutz betreibt, zusätzlich mit Herdenschutzhunden arbeitet und weitere Maßnahmen ergreift, um abermalige Übergriffe auszuschließen.

An Umweltministerin Heinen-Esser richtet der NABU den Appell, 2019 landesweit Prävention zu finanzieren, da auf Grund der Populationsentwicklung in Deutschland mit weiteren auch sesshaft werdenden Tieren in NRW zu rechnen sei.

Auf der anderen Seite müsse es aber auch zügig eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung geben, wann und wie Wölfe, die sich nicht von ausreichendem Herdenschutz abhalten lassen, erschossen werden. Das dürfe nicht von Einzelfall zu Einzelfall anders gehandhabt werden, sondern muss einheitlich klar geregelt sein.


Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379
Thomas Pusch, Sprecher Landesfachausschuss Wolf, mobil: 0170 21 58 624


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