Landesregierung will Flächenverbrauch forcieren
Naturschutzverbände kritisieren Entwurf des Landesentwicklungplans als umweltpolitisches Armutszeugnis
13. Juli 2018 - In ihrer aktuellen Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) sprechen sich die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund (NABU) in Nordrhein-Westfalen entschieden gegen die dort im Rahmen des sogenannten Entfesselungspaketes geplanten Änderungen zu Lasten von Natur und Umwelt aus. Bereits der geltende LEP leide unter grundlegenden Schwächen. Die nun von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte Fassung sei jedoch ein umweltpolitisches Armutszeugnis und fördere einseitig wirtschaftliche und kommunale Interessen.
So fehle bereits dem LEP 2016 eine geeignete naturschutzfachliche Grundlage und auch die landesplanerischen Steuerungsmöglichkeiten zur Handhabung der drängenden Umweltprobleme Flächenverbrauch, Rückgang der Artenvielfalt und Klimawandel blieben weitgehend ungenutzt. Dass sich die Landesplanung nun noch weiter auf Kosten des Freiraum- und Naturschutzes in diese Richtung entwickeln soll, halten die Naturschutzverbände angesichts fortschreitender Umweltprobleme für unverantwortlich. Der LEP in seiner jetzigen Fassung sei vielmehr der organisierte Ausverkauf von Natur und Heimat – ein Heimatschutzministerium könne sich diese Landesregierung damit wirklich sparen.
Gerade die geplanten Änderungen zur Aufweichung des Freiraumschutzes stehen im krassen Widerspruch zu den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes sowie den Biodiversitätsstrategien des Bundes und des Landes NRW. In Letzterer sei die „Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme auf 5 ha pro Tag, langfristig auf „Netto Null“ als mittelfristiges Ziel für NRW festgelegt. Zudem verlange das Raumordnungsgesetz quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme. An der Erforderlichkeit quantifizierter Vorgaben zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für NRW könne angesichts des sehr hohen Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils von 23,1 % und eines täglichen Flächenverbrauchs von 9,9 ha pro Tag wohl kein Zweifel bestehen, so die Naturschutzverbände. Das Land müsse deshalb weiterhin konkrete Zielvorgaben zur Flächenreduktion im LEP verankern.
Zudem bestehen zu diesen Änderungen auch erhebliche rechtliche Bedenken, da diese den Leitgedanken des Baugesetzbuches unterlaufen, den bauplanungsrechtlichen Außenbereich möglichst frei von Bebauung zu halten. Gerade hier sehe der LEP-Entwurf aber zukünftig zahlreiche Ausnahmen beispielsweise für die Errichtung von Anlagen zur Massentierhaltung, Erweiterung von Freizeit- und Tourismuseinrichtungen oder Ferien- und Wochenendhausgebieten vor.
Insbesondere lehnen BUND, LNU und NABU auch die beabsichtigte Erleichterung ab, sogenannte landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben zu realisieren. Das Land halte hier an einem überholten planerischen Ansatz zur Ansiedlung von Großvorhaben fest und wolle durch eine Reduzierung der Mindestflächengröße insbesondere das mit schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Landschaft verbundene newPark-Projekt bei Datteln ermöglichen, so die Kritik der Verbände.
Ebenso kritisch sei die geplante Aufweichung der Steuerung von Abgrabungsbereichen im LEP zu bewerten. Hier sei weiterhin zwingend eine abschließende Steuerung über die Regionalplanung zu gewährleisten. Bei Abgrabungstätigkeiten handele es sich zumeist um hoch konfliktträchtige Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Kulturlandschaft führen können. Die restriktive und planerisch aufwändige Steuerung bei großflächigen Rohstoffvorkommen, wie den Abgrabungen von Kies und Sanden am Niederrhein, der Lippe und der Weser habe sich auch aus Sicht der Naturschutzverbände bewährt und sei weiter zwingend erforderlich, wolle man dem Hunger insbesondere der Kiesindustrie nach immer mehr Fläche – der auch vor Naturschutzgebieten nicht Halt mache – ein wirksames Instrument entgegensetzen.
Auch bei der Windkraft sollen die Verpflichtung zur Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung gestrichen werden. Nach Auffassung der Naturschutzverbände zeigen Konflikte auf örtlicher Ebene bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen insbesondere mit dem Artenschutz dagegen auch hier die Erforderlichkeit einer Stärkung der Regionalplanung. Die beabsichtige Aufnahme eines Grundsatzes zu einem in Planverfahren zu berücksichtigenden 1.500m-Abstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsbereichen wird abgelehnt.
Die Landesplanung beschäftigt sich mit der räumlichen Entwicklung des Landes NRW. Wichtigstes Instrument ist der Landesentwicklungsplan. Unter anderem ist hier die Sicherung von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt als Ziel formuliert. Mehr →