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Naturschutzverbände kritisieren Kormoran-Verordnung

„Entwurf der Landesumweltministerin ist rechtswidrig und populistisch“

Die NRW-Naturschutzverbände haben den Entwurf der neuen Kormoran-Verordnung des Umweltministeriums als rechtlich und naturschutzfachlich nicht haltbar kritisiert. Statt den Kormoran zu bekämpfen, sollte mehr für die Verbesserung der Gewässerstrukturen getan werden.

Kormoran - Foto: Frank Derer

Kormoran - Foto: Frank Derer

25. April 2018 - Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. (LNU) und der nordrhein-westfälische Landesverband des Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Kormoran VO-NRW) das Landesumweltministerium stark kritisiert und die Verordnung abgelehnt.

„Der Verordnungsentwurf verstößt gegen die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und ist damit rechtswidrig“, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Es sei höchstbedenklich und peinlich, dass einem Ministerium solche handwerklichen Fehler unterlaufen.

Ministerin Schulze-Föcking (CDU) hatte Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände an der Verordnung vorab beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Der Verordnungsentwurf sieht u.a. vor, die Bejagung von Kormoranen zukünftig in einem 1 km breiten Korridor um nahezu alle Gewässer des Landes, zum Beispiel auch in Naturschutzgebieten freizugeben. Hintergrund sei der Schutz der heimischen Fischfauna und angeblich drohende „fischereiwirtschaftliche Schäden“.


Kormorane auf Nest - Foto: Christoph Bosch

Kormorane auf Nest - Foto: Christoph Bosch

„Sowohl die Brut- als auch die Rastbestände des Kormorans in NRW wachsen seit 10 Jahren nicht mehr. Zudem ist wissenschaftlich belegt, dass die nach wie vor schlechte Gewässerstruktur und teilweise auch unzureichende Wasserqualität Ursache für die Bestandsrückgänge beispielsweise der Äsche ist“, sagte Mark vom Hofe, Vorsitzender LNU. Anstatt auf Zuruf der Anglervereine dem Kormoran den schwarzen Peter zuzuschieben sollte die Landesregierung endlich ihren Job machen und die seit dem Regierungswechsel ausgebremste Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie forcieren.

Auch BUND-Landeschef Holger Sticht kritisiert das CDU-geführte Ministerium scharf. „Es werden angebliche Gutachten angeführt, die nicht als Quelle identifizierbar gemacht werden. Es werden Falschaussagen beispielsweise zur Bestandsentwicklung des Kormorans getätigt, obwohl ein Blick auf die Internetseite des eigenen Landesamts für Naturschutz tatsächliche Zahlen geliefert hätte. Eine solche Politik jenseits der Fakten ist populistisch und eines Ministeriums unwürdig“, sagte Sticht.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, T. 0171 38 67 379
Mark vom Hofe, Vorsitzender LNU NRW, T. 0170 15 09 152
Holger Sticht, Vorsitzender BUND NRW, T. 0152 34 28 95 94


0.5 MB - Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf der Kormoranverordnung - April 2018
 

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