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NABU für pragmatischen Umgang mit dem Wolf

Diskussionen um Abschuss verbieten sich, so lange Untersuchungsergebnisse nicht vorliegen

Diskussionen um den Abschuss der ersten Wölfin in NRW verbieten sich, so lange die aktuellen Risse bei Hünxe nicht geklärt sind. Grundsätzlich müsse man an pragmatischen Lösungen für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolf arbeiten.

Wolf - Foto: Christoph Bosch

Wolf - Foto: Christoph Bosch

14. Dezember 2018 - Angesichts der beiden aktuellen Schafsrisse bei Hünxe ruft der NABU Nordrhein-Westfalen alle am Wolfsmanagement Beteiligten zur Besonnenheit auf. „Jegliche Diskussionen um einen Abschuss verbieten sich, so lange die beiden aktuellen Risse nicht vollständig geklärt sind“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Forderungen nach einem Abschuss der Wölfin lehnt der NABU Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Situation daher strikt ab.

Sollte aber amtlich festgestellt werden, dass ein und dasselbe Tier die empfohlenen, sorgfältig umgesetzte Herdenschutzmaßnahmen mindestens zweimal überwunden und Nutztiere getötet hat, spricht sich auch der NABU auf Bundes- und Landesebene dafür aus, solche Tiere zu töten.

Josef Tumbrinck: „Die Ministerin ist jetzt aufgefordert, zum einen über eine Verordnung das Verfahren für solche Fälle zu regeln, auf der anderen Seite muss sie oder der Landtag Mittel zur Verfügung stellen, damit flächendeckend in NRW Präventionsmaßnahmen gefördert werden können“. Nach Ansicht des NABU dürfen Wölfe, durch unzureichende Schutzmaßnahmen befördert, nicht lernen, dass es hinter den Zäunen leichte Beute gibt. Zu den Präventionsmaßnahmen gehört auch, gerade den Berufsschäfern zu helfen, indem ihnen die geförderten Maßnahmen nicht auf ihre EU-Förderungen angerechnet werden.

Der Wolf ist eine nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention, der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. „Bevor ein Abschuss angeordnet wird muss selbstverständlich der Sachverhalt geklärt sein. Alle am Wolfs- und Herdenschutz Beteiligten müssen dafür Sorge tragen, sämtliche wolfsabweisenden Maßnahmen im Wolfsgebiet zunächst vollumpfänglich und wirksam umzusetzen und auszuschöpfen“, so Tumbrinck.

Denn Wölfe seien nun einmal auf Huftiere spezialisiert. Neben Rehen, Rothirschen und Wildschweinen zählen zu den Huftieren auch Schafe und Ziegen. Für sie müssen auch in potenziellen Wolfsregionen flächendeckend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Bei ihren langen Streifzügen kommen Wölfe immer wieder mit Weidetieren in Kontakt. Sind Schafe und Ziegen nicht oder schlecht geschützt und hat ein junger Wolf noch nie Erfahrungen mit Schutzzäunen gemacht, wird er versuchen, hier leichte Beute zu machen. Dies kann bei wiederholtem Erfolg zu einer Gewöhnung führen. „Das muss von Anfang an vermieden werden. Jedem Wolf muss möglichst beim ersten Versuch klar werden, dass Nutztiere eine unerreichbare Beute darstellen“, so Thomas Pusch, Sprecher des LFA Wolf im NABU NRW.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379
Thomas Pusch, Sprecher Landesfachausschuss Wolf, mobil: 0170 21 58 624


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