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NABU-Quartett: 28 Tierarten, die nicht auf die Liste der jagdbaren Arten gehören

Entwurf des Landesjagdgesetzes muss grundlegend verbessert werden

Die erneute Novellierung des Landesjagdgesetzes verfolgt der NABU mit Sorge und Unverständnis und fordert grundlegende Verbesserungen. Mit dem nun an alle MdLs versendeten Quartett "Jagt mich nicht!" will der NABU anregen, die Wende zur zeitgemäßen Jagd weiterzuführen.

NABU-Jagdquartett

NABU-Jagdquartett

25. Oktober 2018 - Der NABU NRW hat sein kürzlich veröffentlichtes Quartett „Jagt mich nicht“ anlässlich der bevorstehenden Anhörung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes nun an alle Landtagsabgeordneten verschickt. Auf 28 Karten stellt das NABU-Jagdquartett Tierarten vor, die zum Teil ganz neu, zum Teil wieder in die Liste der jagdbaren Arten in NRW aufgenommen werden sollen oder immer noch enthalten sind, darunter auch bedrohte Arten. „Wir wollen mit diesem Quartett zum Thema Jagd und Natur Fragen aufwerfen, zum Nachdenken anregen und die Wende zur zeitgemäßen Jagd weiterführen“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.


Titel Jagdquartett

Können wir es uns in einem fortschrittlichen und zukunftsfähigen Bundesland tatsächlich leisten, die Zeit wieder zurückzudrehen und vor wenigen Jahren durchgeführte Änderungen rückgängig zu machen, ohne die erwarteten Effekte abzuwarten und zu bewerten? Welches Signal senden wir an die nachkommenden Generationen, wenn auch im 21. Jahrhundert noch Tierarten geschossen werden, die nicht auf unserem Speiseplan stehen oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen getötet werden müssen? Was hat die bedrohte Wildkatze im Jagdgesetz zu suchen oder warum werden Arten wie Höckerschwan oder Waldschnepfe zum Abschuss freigegeben? Tumbrinck: „Der NABU erwartet grundlegende Verbesserungen am Entwurf des Gesetzes und eine klare Absage an diese reine Symbolpolitik auf dem Rücken der Artenvielfalt.“

Dabei spricht sich der NABU grundsätzlich für eine Jagd nach nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Kriterien aus. „Das Jagdgesetz der rot-grünen Landesregierung aus 2015 hat aus ethischer und ökologischer Perspektive bundesweit Maßstäbe gesetzt, auch wenn es dort aus unserer Sicht noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten gegeben hätte“, so der NABU-Landesvorsitzende. Den aktuellen Novellierungsentwurf der amtierenden Landesregierung nehme der NABU jedoch mit großer Sorge und Unverständnis zur Kenntnis. Damit würden mühsam mit vielen Interessenspartnern erreichte ökologische Verbesserungen wieder zurückgenommen und eine Chance vertan eine langfristig tragfähige gesetzliche Regelung zu erzielen.


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