Rolle rückwärts beim Landesjagdgesetz
NABU: Einlösen von Wahlversprechen und ideologisch geprägte Änderungen
06. Juni 2018 – In seiner Stellungnahme zur erneuten Novellierung des Landesjagdgesetzes kritisiert der NABU Nordrhein-Westfalen den vorliegenden Gesetzesentwurf als vorwiegend ideologisch geprägt. „Die vorliegende Gesetzesnovelle stellt in weiten Teilen leider keine Anpassung an zwingende gesetzliche Notwendigkeiten oder neue ökologische oder wildbiologische Erkenntnisse dar. Sie folgt in weiten Teilen den Wahlversprechen von CDU und FDP sowie der Festlegung im Koalitionsvertrag von 2017“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Darin heiße es, ´Das Landesjagdgesetz werden wir weitreichend überarbeiten und die Fehler der letzten Novellierung rasch korrigieren´. Angesichts dieser Festlegung könne man dem vorliegenden Entwurf attestieren, dass er dies auch weitgehend umsetze. „Allerdings behebt er keine Fehler, sondern führt alte nur wieder ein. Eine Aussöhnung von Interessen des Natur- sowie des Tierschutzes und der Jagd wird es mit diesem Gesetzentwurf kaum geben“, so Tumbrinck weiter. Eine erneute Novellierung nach einem Wechsel der Landesregierung sei damit vorprogrammiert.
Zentraler Kritikpunkt am Gesetzentwurf aus Sicht des NABU ist unter anderem die Wiederaufnahme von Säugetierarten wie Wildkatze und Fischotter in das Jagdrecht. Nach einem Gutachten des Bundesumweltministeriums ist eine Aufnahme solcher Arten, die im Anhang 4 der FFH-Richtlinie gelistet sind und zudem nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind, sowohl verfassungsrechtlich als auch EU-rechtlich nicht zulässig. Ähnlich sieht es bei einigen Vogelarten aus, die wieder in das Jagdgesetz aufgenommen werden sollen, aber nach EU-Vogelschutzrichtlinie nicht für die Jagd in Deutschland freigegeben sind. Dazu zählen beispielsweise Greifvögel, Graureiher, Gänsesäger, Haselhuhn, Turteltaube und Schneegans.
Entsetzt zeigte sich der NABU über die nach Medienberichten vom Landesjagdverband geforderte Aufnahme des Wolfes in die Liste der jagdbaren Arten. "Bisher hat der LJV diesbezüglich ein deutlich andere Meinung vertreten. Mit einer solchen Forderung würde eine der wenigen gemeinsamen Punkte entfallen und der Graben zwischen Naturschutz und Jagd noch tiefer", sagte Tumbrinck. Zudem sei die Forderung aus fachlicher Sicht völliger Nonsens, müssten die Jäger den Wolf dann doch sogar hegen - also seine Ausbreitung sogar eher fördern. Hier spräche wohl eher der Neid des Jägers, der dem Wolf das eh in zu großer Zahl durch die Wälder streifende Rehwild nicht gönne, als die Sorge um gerissene Schafe. Denn die ließen sich mit entsprechendem Herdenschutz weit effektiver schützen.
Nicht ohne Grund werde die Jagd in ihrer heutigen Form sowohl vom Naturschutz als auch vom Tierschutz und von weiteren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen. Eine wichtiger Ursache dafür sei das Reformdefizit des Jagdrechts: So seien in das seit 1952/53 im wesentlichen unverändert fortgeltenden Bundesjagdgesetz wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie sowie des Natur-, Arten- und Tierschutzes ebenso wenig eingeflossen wie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung.
Mit der letzten Novelle habe NRW ein modernes Jagdgesetz bekommen, das ebensolche Anforderungen begonnen hatte zu berücksichtigen, auch wenn der NABU NRW in einer ganzen Reihe von Punkten weitere Veränderungen eingefordert hatte. Mit der vorliegenden Novelle fällt NRW in weiten Teilen wieder auf den alten Stand zurück.
NABU-Position zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →