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Windpark Sinningen – gütliche Beilegung der Rechtsstreitigkeiten

Landwirte, Windpool Sinningen und NABU NRW verständigen sich auf gemeinsam getragenes Schutzkonzept für Wiesenvögel

Das Sinninger Feld im Kreis Steinfurt ist ein wichtiger Rückzugsraum für bedrohte Wiesenvögel. Gegen den Bau von sechs Windkraftanlagen in diesem Landschaftsraum klagte der NABU. Nun verständigten sich alle Beteiligten auf ein gemeinsam getragenes Schutzkonzept.

Großer Brachvogel - Foto: Thomas Wiesmann

Großer Brachvogel - Foto: Thomas Wiesmann

02.08.2017 – Das in der Nachbarschaft des Naturschutzgebietes „Haverforths Wiesen“ befindliche Sinninger Feld gehört im Kreis Steinfurt zu den wichtigen Rückzugsräumen für den in den zurückliegenden Jahren immer seltener werdenden Kiebitz, den Großen Brachvogel sowie weitere gefährdete Vogelarten wie die Feldlerche. Um die Funktionsfähigkeit dieser Rückzugsräume zu erhalten, sah sich der NABU NRW zur Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes veranlasst, als der Kreis Steinfurt der Windpool Sinningen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen in diesem Landschaftsraum erteilte.

Nachdem das Verwaltungsgericht Münster einem Eilantrag des NABU stattgegeben hatte, entwickelten die Beteiligten - außergerichtlich - in intensiven und von allen Seiten konstruktiv geführten Gesprächen unter Teilnahme der vor Ort tätigen Landwirte folgende Lösung:

Neben Kompensationsleistungen, die insgesamt eine Fläche von rund 41 Hektar umfassen, verständigten sich die Windpool Sinningen, die Landwirte und der NABU auf ein gemeinsam getragenes Schutzkonzept. Es zielt darauf ab, den Reproduktionserfolg des Großen Brachvogels und des Kiebitzes zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollen ab dem Jahr 2018 in einem rund 245 ha großen Projektgebiet auf all jenen Flächen, auf denen die genannten Vogelarten zur Brut schreiten, Nistschutzzonen eingerichtet werden, die den Vögeln die Möglichkeit bieten, ihre Jungen erfolgreich aufzuziehen. Für die hiermit verbundenen Bewirtschaftungserschwernisse wird die Windpool Sinningen GmbH & Co. KG die mitwirkenden Landwirte entschädigen.

Auf dieser Grundlage haben die Beteiligten die gerichtliche Auseinandersetzung gütlich durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt. Sie werden künftig in enger Kooperation und unter Einbezug sowohl der Jägerschaft als auch der Biologischen Station des Kreises Steinfurt daran arbeiten, den ökologischen Wert des Sinninger Feldes als Rückzugsraum für gefährdete Vogelarten der Agrarlandschaft weiter zu erhöhen, damit Brachvogel, Kiebitz und Co. dort dauerhaft einen für sie geeigneten Lebensraum finden.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Dieter Ruhe, Geschäftsführer B&R Energie GmbH, mobil: 0152 29396068


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