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NABU-Klage: Baustopp für Windkraftanlagen im Dahlemer Wald

Verwaltungsgericht Aachen bestätigt erhebliche Mängel bei der Artenschutzprüfung für den Schwarzstorch

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in der vergangenen Woche dem Eilantrag des NABU gegen den Bau von fünf weiteren Windkraftanlagen im Dahlemer Wald stattgegeben. Es sah erhebliche Mängel bei der Berücksichtigung des Artenschutzes. Nun gilt zunächst ein Baustopp.

Buchenwald östlich des Planungsgebietes Dahlem IV - Foto: NABU Euskirchen

Buchenwald östlich des Planungsgebietes Dahlem IV - Foto: NABU Euskirchen

27.07.2017 - Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat in der vergangenen Woche dem Eilantrag des NABU NRW gegen den Bau von fünf weiteren Windkraftanlagen im Dahlemer Wald stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Damit gilt nun zunächst ein Baustopp für die geplanten fünf Windkraftanlagen. „Der NABU begrüßt diesen Beschluss des VG Aachen sehr, führten doch insbesondere die massiven fachlichen Mängel der artenschutzrechtlichen Vorprüfungen, die Grundlage unserer Klage waren, zu dieser Entscheidung“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, erfreut.

Allein schon die gravierenden Mängel der Artenschutzprüfung für den Schwarzstorch reichten dem Gericht zur Begründung des Baustopps aus. Obwohl das Projektgebiet laut Energieatlas NRW in einem Schwerpunktvorkommen des Schwarzstorches liege, seien keine geeigneten Raumnutzungsanalysen für diese Art durchgeführt worden. Entsprechende Hinweise von Fachkreisen wurden einfach ignoriert. Selbst Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde, dass eine fachlich fundierte Raumnutzungsanalyse geboten sei, wurden im Kreishaus Euskirchen einfach vom Tisch gewischt. Auch, dass das Vorhabengebiet mit seinen verzweigten Bachsystemen und einem durch Lichtungen, Waldrändern und waldnahen Wiesen- und Feuchtflächen aufgelockerten Waldkomplex aus fachlicher Sicht ein geeignetes Nahrungshabitat des Schwarzstorches sei, führte bei der Genehmigungsbehörde zu keiner Einsicht.

„Weitere fachliche Mängel und vom NABU aufgeworfene Fragen artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Planungsvorhabens wurden vom Gericht daher gar nicht mehr bewertet“, so Tumbrinck weiter. Unberücksichtigt für den Beschluss des VG Aachen blieben so unter anderem die fehlende Bestandserhebung der Fledermäuse für das Projektgebiet. Außerdem sei die Bewertung der Auswirkungen auf Rotmilan und Wildkatze sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf den europäischen Biotopverbundkorridor, der durch Dahlem IV endgültig durchtrennt würde, fehlerhaft. Und auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie seien bislang unzureichend berücksichtigt worden.

„Der Steuerzahler, die EU und der NABU investieren hohe Summen, um das auch aus europäischer Sicht extrem wichtige Gebiet für den Naturschutz aufzuwerten, und der Kreis Euskirchen gibt den Ahnungslosen. Der Kreistag muss nun zeigen, dass Naturschutzregeln im Kreis Euskirchen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern konsequent angewandt werden. So muss der NABU Euskirchen beispielsweise jede Exkursion vom Kreis genehmigen lassen. Den gleichen Eifer hätten wir vom Kreis auch bei dem jetzt auf Eis gelegten Windpark Dahlem IV erwartet.“, so Ralf Wilke vom NABU Euskirchen.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
Ralf Wilke, Vorsitzender NABU Euskirchen, mobil: 0152 28969524


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