Land gefährdet Nachhaltigkeitsziele für NRW
Entfesselungspaket II ist ein Affront gegen den Natur- und Klimaschutz
20.12.17 – Gestern hat die NRW-Landesregierung die Eckpunkte für ihr Entfesselungspaket II veröffentlicht. Der NABU NRW zeigt sich über die bekannt gewordenen Inhalte entsetzt: "Dieses Entfesselungspaket wird einen ungehemmten Flächenverbrauch in NRW einleiten und eher die Fliehkräfte in der Gesellschaft entfesseln als das Land auf einen notwendigen Kurs zur Nachhaltigkeit bringen", sagte der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck.
Konkret kritisierte der NABU die Abkehr vom Ziel, den Flächenverbrauch in NRW auf 5 ha pro Tag mittelfristig begrenzen zu wollen. Damit werde völlig unnötig ein breiter Konsens verlassen, sich zumindest um die Erreichung dieses Zieles weiterhin zu bemühen. Tumbrinck: "Fläche ist nicht vermehrbar und bislang wurde der Flächenverbrauch durch Bereitstellung von Landwirtschaftsfläche befriedigt, die damit unwiederbringbar verloren geht".
Ein weiterer Kritikpunkt sei die geplante Ausweitung der Versorgungszeiträume für die Sicherung oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe auf 25 Jahre. Das werde gerade bei Kies und Sand am Niederrhein wieder zu massiven Protesten führen, da der überwiegende Teil des Kieses außer Landes gebracht wird und auch hier Landschaft und Landwirtschaft unwiederbringlich verloren gehen.
Grundsätzliche Kritik übte der NABU NRW am Vorgehen, den Landesentwicklungsplan (LEP) per Federstrich auszuhebeln. "Der NABU ruft die kommunalen Spitzenverbände auf, sich dagegen nachdrücklich zur Wehr zu setzen, um diesem Treiben von Anfang an einen Riegel vorzuschieben", so Tumbrinck weiter. Der LEP sei ein langfristig angelegtes Planungsinstrument und werde daher in einem aufwändigen Verfahren mit allen Gemeinden, Kreisen und Städten abgestimmt. Handstreichartige Änderungen werden der Tod der Landesentwicklungsplanung sein, da zukünftig jede Landesregierung ohne diese Rückkoppelung Änderungen vornehmen werde. „Dann kann man den LEP auch gleich ganz abschaffen als ihn derart der Beliebigkeit zu überlassen“, erklärte der NABU-Landeschef.
Gänzlich unverständlich sei für den NABU die grundsätzliche Schließung der Wälder für die Windkraft, ohne auf die jeweiligen örtlichen Faktoren Rücksicht zu nehmen. Statt die Verpflichtung für die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie in den Regionalplänen aufheben zu wollen, hätte die Landesregierung besser darüber nachdenken sollen, die Möglichkeit für die Ausweisung von Vorranggebieten mit Eignungswirkung als Steuerungsmöglichkeit in den Regionalplänen wieder einzuführen. Tumbrinck: "Das alles hat nichts mehr mit einer fachlichen Herangehensweise zu tun, die den Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fördert, sondern einzig mit der Verteufelung der Windkraft durch die amtierende Regierung."
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
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