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Jagd als Mittel der Regulierung von Wildbeständen ungeeignet

Novellierung des Landesjagdgesetzes darf ökologische Standards nicht aufweichen

Das ökologische Jagdgesetz hat bundesweit Standards gesetzt. Die für 2018 angekündigte erneute Novellierung dürfe hinter dieses Niveau nicht wieder zurückfallen, erklärte der NABU anlässlich der Veröffentlichung der Jagdstreckenstatistik für 2016/17.

Rehbock - Foto: Rüdiger Arp/www.naturgucker.de

Rehbock - Foto: Rüdiger Arp/www.naturgucker.de

19.12.2017 - Die heutige Jagd wird vom Natur- und Tierschutz sowie weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend kritisch gesehen. Jagdpraxis wie jagdrechtliche Bestimmungen sind häufig nicht mehr zeitgemäß. Das seit Mai 2015 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene Jagdgesetz, hat bundesweit ethische und ökologische Standards gesetzt und so zu klaren Verbesserungen beim Natur-, Arten und Tierschutz geführt. „Die vom Umweltministerium angekündigte erneute Novellierung für das kommende Jahr darf hinter dieses auf fachlicher Basis entstandene Niveau nicht wieder zurückfallen“, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW anlässlich der in der vergangenen Woche veröffentlichten Daten zur Jagdstrecke 2016/17.

Die aktuelle Jagdstrecke belege eindrücklich, dass trotz gestiegener Jagdstrecken bei Schalenwild und Wildschweinen die hohen Populationen mit den herkömmlichen Jagdmethoden nicht in den Griff zu bekommen seien. „Hier müssen dringend Gespräche geführt werden, wie man zukünftig mit den vermutlich weiterhin wachsenden Beständen umgehen will“, so Tumbrinck weiter. Der NABU plädiere schon seit langem dafür die Jagdzeiten auf die Wintermonate September bis Dezember zu beschränken und in diesem Zeitraum auf die effektivere Drückjagd umzusteigen.


Waschbär - Foto: Christoph Bosch

Waschbär - Foto: Christoph Bosch

Darüber hinaus fordere der NABU erneut, künftig deutlich zwischen der Jagd als einer Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement als geeignetem Instrument für Konfliktlösungen im Bereich von wirtschaftlichen Schäden sowie bei Artenschutzmaßnahmen zu unterscheiden. Neozoen wie Marderhund, Mink und Waschbär seien aufgrund der nicht vorhandenen Verwertung keine jagdbaren Arten. „Für diese Tiere ist unter Umständen ein Wildtiermanagement zum Schutz anderer gefährdeter Arten erforderlich. Auch wenn dabei jagdliche Methoden zur gezielten Regulierung von Beständen angewendet werden können, sollte das Wildtiermanagement dem Naturschutzrecht unterliegen“, erklärte Tumbrinck. Ähnliches gelte für die Bejagung von Prädatoren wie dem Fuchs. Wolle man Fuchs und Waschbär gezielt bekämpfen, so sei ein darauf abgestimmtes und flächendeckendes Wildtiermanagment wesentlich erfolgversprechender.

Seit Jahren gefährdete Tierarten wie das Rebhuhn und der Feldhase müssten zudem endlich aus dem Jagdrecht gestrichen werden. Zwar greife bei beiden Arten die Hegepflicht, so lange sie dem Jagdrecht unterliegen. „Aber was nützen Ansiedlungsprogramme für Rebhühner in der Agrarlandschaft, wenn Jung- und Elterntiere keine geeigneten Lebensräume mit ausreichend Nahrung und Rückzugsräumen mehr vorfinden. Hier seien Bundes- wie Landespolitik gefordert, die Agrarwende hin zu einer naturverträglichen, nachhaltigen und fairen Landwirtschaft auf EU-Ebene umzusetzen, um die Lebensbedingungen für die Tiere der Agrarlandschaft wieder zu verbessern.

Die Überarbeitung dieser aus Sicht des Naturschutzes nach wie vor im aktuellen Jagdgesetz vorkommenden ´handwerklichen Fehler´ würde der NABU NRW sehr begrüßen.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867 379
Helmut Brücher, Sprecher Landesfachausschuss Jagd im NABU NRW, mobil: 0172 3140 992


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